Was macht ein:e Geschäftsführer:in?

Geschäftsführer:innen sind das von den Gesellschafter:innen bestellte geschäftsführungs- und vertretungsbefugte Organ einer Gesellschaft. Da eine Gesellschaft ohne Geschäftsführer:in handlungsunfähig ist, haben diese ein breites Spektrum an Tätigkeiten zu übernehmen.

Was macht ein:e Geschäftsführer:in?

Berufsbild Geschäftsführer:in

Einerseits sind sie für alle internen Abläufe verantwortlich und übernehmen somit die geschäftsleitenden Tätigkeiten. Dazu zählen auch die Einberufung und Leitung von Generalversammlungen mit den Gesellschafter:innen und die Umsetzung/Einhaltung der dabei getroffenen Beschlüsse. Andererseits vertreten die Geschäftsführer:innen die Gesellschaft nach außen bei bspw. gerichtlichen Verhandlungen.

Um als Geschäftsführer:in tätig zu werden, bedarf es – neben der Bestellung – insbesondere an hohem logisch-analytischen Denkvermögen, großem Interesse an (betriebs-) wirtschaftlichen Themen (bzw. an Marktentwicklungen in der jeweiligen Branche), höchstem Verantwortungsbewusstsein und breitem Wissen in rechtlich relevanten Angelegenheiten. Darüber hinaus sollten auch eine hohe Kommunikations- bzw. Präsentationsfähigkeit (nach innen und außen), Verhandlungsgeschick, äußerst sicheres Auftreten und die Fähigkeit zur Ausübung einer leitenden Position nicht zu kurz kommen.


Die Aufgaben von Geschäftsführer:innen

  • Vertretung der Gesellschaft nach außen
  • Übernahme aller geschäftsleitenden Tätigkeiten
  • Einberufung und Leitung von Generalversammlungen sowie die Protokollierung ebendieser
  • Beschlüsse der Generalversammlung aufnehmen und umsetzen
  • Vereinbarungen des Gesellschaftsvertrages nachkommen
  • Zahlung der Stammeinlagen einfordern und prüfen
  • Leitung der Buchführung
  • Erstellung, Kontrolle und Zeichnung des Jahresabschlusses (und Übermittlung an Gesellschafter:innen)
  • Auskunftserteilung an Gesellschafter:innen
  • Maßnahmen bzgl. Kapitalerhaltung und -sicherung
  • Rechtliche Maßnahmen (Anmeldungen/Einträge beim Firmenbuch, Vertretung vor Gericht, Anmeldung einer etwaigen Insolvenz, etc.)
  • Uvm.

Die Ausbildung und Karrierechancen

Wie oben bereits erwähnt, werden Geschäftsführer:innen von den Gesellschafter:innen bestellten. Oft wird dabei ein:e oder mehrere der Gesellschafter:innen ausgewählt (= geschäftsführende Gesellschafter:innen), kann aber z.B. in Kapitalgesellschaft auch außerhalb dieser Reihen bestellt werden. Einzige offizielle Voraussetzung ist dabei, dass die bestellte Person(en) voll handlungsfähig ist (sind). Durch die beschriebenen Aufgaben und Pflichten eines*einer Geschäftsführers*Geschäftsführerin erscheint aber eine fundierte wirtschaftliche Ausbildung (betriebswirtschaftliches Studium, höhere Schulbildung, etc.) und mehrjährige Berufserfahrung (in leitenden Positionen) als adäquat, um auch ausreichend Wissen über alle internen und externen Abläufe und die rechtlichen Bedingungen vorweisen zu können.

Die Karrierechancen stehen bestimmt nicht schlecht, da jede Gesellschaft mindestens eine*n Geschäftsführer:in benötigt, um handlungsfähig zu sein – um für diese Position bestellt zu werden, ist es dafür umso wichtiger, das nötige Wissen durch vorherige Ausbildung und/oder Berufserfahrung mitzubringen.

 

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