Was macht ein:e Steuerberater:in?

Steuerberater:innen sind mit der Beratung im kompletten steuerrechtlichen Bereich beschäftigt. Dabei können sie in unterschiedlichen Bereichen tätig sein und kümmern sich um unterschiedlichste Angelegenheit wie bspw. Buchhaltung, korrekte Rechnungslegung, Abgabewesen, Steuererklärungen usw. Darüber hinaus beraten/unterstützen sie auch in Sachen Sozialversicherung und/oder z.B. bei Unternehmer:innen bei Gründung, Arbeitsrecht, Planung von Investitionen etc. Bei ihrer Tätigkeit können die Berater:innen auch eine stellvertretende Funktion für ihre Klient:innen vor den jeweiligen Behörden einnehmen.

Was macht ein:e Steuerberater:in?

Berufsbild Steuerberater:in

Um als Steuerberater:in tätig werden zu können, ist der Abschluss eines facheinschlägigen Studiums, ein darauffolgendes Praktikum sowie eine Staatsprüfung nötig. Darüber hinaus sollten die Berufsanwärter:innen insbesondere hohe Zahlenaffinität, logisch-analytisches sowie vernetztes Denkvermögen, höchstes Verantwortungsbewusstsein sowie äußerste Vertrauenswürdigkeit, wirtschaftliche Grundkenntnisse und die Bereitschaft zur laufenden Fortbildung (Pflicht!) mitbringen.


Die Aufgaben von Steuerberater:innen

Die Aufgaben können je nach tatsächlichem Einsatzgebiet etwas variieren – hier werden deshalb nur ein paar grundlegende Aufgaben gelistet.

  • Beratung in steuerlichen Angelegenheiten
  • Buchhaltung, Rechnungslegung usw.
  • Steuererklärungen einbringen
  • Beratung in sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten
  • Vertretung der Klient:innen vor jeweiliger Behörde
  • Beratung bei Unternehmensgründung, -verkauf, -übergabe, -ankauf usw.
  • Beratung bei arbeitsrechtlichen Angelegenheiten
  • Abgabewesen
  • Etc.

Die Ausbildung, Berufsaussichten und Karrierechancen

Wie oben schon erwähnt, muss ein facheinschlägiges Studium abgeschlossen werden, um als Steuerberater:in tätig werden zu können. Dafür kommen unterschiedliche Studiengänge im wirtschaftlichen Bereich in Frage – durch die länderspezifischen Unterschiede ist es jedoch ratsam, das Studium direkt in Italien zu absolvieren (insofern die Tätigkeit hier aufgenommen werden soll). Nach dem Studium ist ein 18-monatiges Praktikum zu absolvieren auf welches die Staatsprüfung folgt. Erst nach Abschluss aller Voraussetzungen ist die Eintragung bei der Berufskammer und damit die Berufsausübung möglich. Auskunft über die genauen Voraussetzungen erteilt die Kammer der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater als auch die jeweiligen Universitäten.

Die Berufsaussichten können als äußerst gut beschrieben werden, da bspw. durch geänderte Gesetze bezüglich der Berufsausübung, aber auch durch z.B. die Globalisierung und dafür nötiges Fachwissen die Nachfrage nach qualifiziertem Personal steigt. Der Beruf kann natürlich auch in selbständiger Form ausgeübt werden.

 

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