Kündigung? Was gilt es zu beachten

Bei einer Kündigung kommt es auf einige wichtige Faktoren an. So müssen die Form im Kündigungsschreiben, die Einhaltung der Frist, wie auch die Daten und Fakten rund um das Schreiben stimmen und Beachtung finden. Wie das genau funktioniert, erklärt euch dieser Artikel.

Kündigung? Was gilt es zu beachten

Die Kündigung stellt die ordnungsgemäße Auflösung eines Arbeitsverhältnisses dar, das mit dem Eintritt ins Unternehmen auf unbestimmte Zeit eingegangen wurde. Dabei kommt es auf einige wichtige Faktoren an. So muss im Kündigungsschreiben die Form gewahrt sein und bestimmte Dinge enhalten, die Kündigungsfrist muss eingehalten werden, sowie die Daten und Fakten rund um das Schreiben müssen richtig sein und Beachtung finden. Eine Kündigungsbestätigung ist vor allem bei Versicherungen, bei Abos und Verträgen, nicht aber primär bei einer Kündigung aus einem Arbeitsverhältnis notwendig. Eine Kündigung des Arbeitsverhältnis kann in unterschiedlicher Form geschehen, entweder mündlich, schriftlich oder durch schlüssige Handlung. Wir empfehlen die schriftliche Form, da man als Arbeitnehmer dadurch einen Beweis für die ordnungsgemäße und fristgerechte Kündigung in Händen hält.


Was ein Kündigungsschreiben enthalten muss

Für das ordnungsgemäße Kündigungsschreiben gilt es einiges zu beachten. Name und Anschrift des Kündigenden, als auch Name und Anschrift des Empfängers der Kündigung müssen enthalten sein. Weiters müssen Datum und Ort angegeben werden, ebenso der Vertragsgegenstand, also das Arbeitsverhältnis. Die eigenhändige Unterschrift des Absenders schließt das Kündigungsschreiben. Die dabei einzuhaltende Kündigungsfrist kann unterschiedlich lang sein und von einigen Tagen bis zu mehreren Wochen betragen. Sie ist in der Regel im Arbeitsvertrag festgehalten und beginnt mit dem Tag nach Ausspruch der Kündigung zu laufen.


Die Kündigungsbestätigung

Möchte man eine Kündigungsbestätigung bekommen, sollte man im Kündigungsschreiben gezielt darauf verweisen und darum bitten. Der Vertragspartner, also dein Arbeitgeber, ebenso wie Versicherungen oder Verlage bei Kündigung eines Zeitungsabos ist nicht verpflichtet, auf eine Kündigung schriftlich zu reagieren und dem Absender eine Kündigungsbestätigung zukommen zu lassen. Doch wer auf die Kündigungsbestätigung verzichtet, bringt seine rechtliche Handhabe in Gefahr und kann sich nicht darauf verlassen, dass die Kündigung des Vertragsverhältnisses oder des Versicherungsvertrags tatsächlich akzeptiert wurde. Zwar geht ein Verbraucher bei einem fristgerecht eingereichten Kündigungsschreiben von einer automatischen Kündigungsbestätigung aus, auch wenn er diese nicht schriftlich erhält. Jedoch läuft ein Vertrag bei allen Arbeitsverhältnissen oder auch bei anderen Verträgen rein juristisch gesehen weiter, wenn der Verbraucher seine Kündigung nicht beweisen kann. Am besten sendet man das Kündigungsschreiben per Einschreiben/Raccomandata ab und macht zusätzlich einen Vermerk, dass man Wert auf eine schriftliche Kündigungsbestätigung legt. Hingegen vieler Vermutungen und Irrtümer ist es nicht nötig, einen Grund für die Kündigung zu nennen. Wer die Frist beim Kündigungsschreiben einhält, die Form wahrt und sich in der Frist zur Kündigung befindet, muss die Akzeptanz des Empfängers der Kündigung nicht in Frage stellen und kann sich daher problemlos eine Kündigungsbestätigung zur Absicherung zusenden lassen.

Das versichert versandte Kündigungsschreiben und die Kündigungsbestätigung

Sollte ein Vertrag trotz geschriebener und rechtzeitig versandter Kündigung weiterlaufen, ist oftmals eine rechtliche Klärung notwendig. Dies gilt zum Beispiel, wenn der Arbeitgeber nicht auf die Kündigung reagiert und sich so verhält, als wäre das Kündigungsschreiben bei ihm nicht eingegangen. Der Vertragspartner, der das Kündigungsschreiben verfasst und überstellt hat, befindet sich in der Beweislast und muss belegen können, dass die Kündigung fristgerecht erfolgt ist. Als Beleg gibt es zwei Möglichkeiten. Zum einen kann das Kündigungsschreiben vom Job mit einer persönlichen Zustellung gegen Unterschrift erfolgen. Zum anderen kann der Absender zusätzlich eine Kündigungsbestätigung anfordern. Am besten sichert man sich bei einer Kündigung aller Verträge doppelt ab und wählt sowohl den Versand mit Zustellungsbestätigung, als auch eine extra Kündigungsbestätigung vom Empfänger der Kündigung.

UNSER FAZIT

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass man die Kündigung eines Vertragsverhältnisses am besten mit Kündigungsbestätigung vornehmen sollte. Zwar ist die Verpflichtung von juristischer Seite aus nicht vorhanden, aber man erhält als Absender einer Kündigung mehr Sicherheit und kann sich auf den Eingang des Kündigungsschreibens verlassen. Eine Kündigungsbestätigung sollte in schriftlicher Form erfolgen.

Das Team von südtirolerjobs.it wünscht alles Gute für die Kündigung und die Jobsuche danach!

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