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Bewerbungsfrist

29.05.2026, 12 Uhr

Arbeitssitz

Campus Bozen, Presse und Veranstaltungsmanagement

Vertrag und Berufsbild

Befristeter Arbeitsvertrag mit Einstufung als „Verwaltungsreferent:in“ oder "Journalist:in" (falls in die nationale Berufskammer der Journalisten eingetragen)

Zulassungsvoraussetzungen

Sie haben noch keinen Zweisprachigkeitsnachweis und sind an diesem Auswahlverfahren interessiert? 
Im Abschnitt “Weitere Informationen“ sind verschiedene Möglichkeiten gelistet, wie Sie eine sprachliche Zertifizierung erlangen können, um an unserem Auswahlverfahren teilzunehmen. 

Stellenprofil

Sie unterstützen die Wissenschaftskommunikation der Pressestelle, indem Sie wissenschaftliche Projekte und Zusammenhänge, dank Ihrer Erfahrung in einem Pressebüro oder einer Redaktion, journalistisch klar und präzise für eine breite Öffentlichkeit aufbereiten. Darüber hinaus fungieren Sie als Bindeglied zwischen der akademischen Community und der universitätsexternen Öffentlichkeit, arbeiten selbständig und zielorientiert und verfügen über ausgeprägte kommunikative Fähigkeiten sowie über Freude am Umgang mit Menschen.

Der Aufgabenbereich umfasst u.a. 

Was Sie idealerweise mitbringen sollten

Wir bieten 

So bewerben Sie sich

Bewerbungen werden ausschließlich über das Bewerbungsportal der unibz angenommen.

Bei der Eingabe der Daten ins Online-Portal müssen außerdem folgende Bewerbungsunterlagen hochgeladen werden:

Der Lebenslauf und das Bewerbungsschreiben müssen mit handschriftlicher Unterschrift direkt auf dem ausgedruckten Dokument versehen sein. Alternativ ist auch die Unterzeichnung mit einer qualifizierten elektronischen Signatur möglich.

Zum Auswahlverfahren werden nur vollständige Bewerbungen zugelassen.


Weitere Informationen

  1. Sie können eine Vorverlegung des Prüfungstermins für den Erwerb des Zweisprachigkeitsnachweises bei der Dienststelle für Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfungen beantragen.
  2. Sie können zu unserem Auswahlverfahren zugelassen werden, auch wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung lediglich die Kenntnis der zweiten Landessprache anhand von einem Sprachzertifikat nachweisen können. Auf den Webseiten des zuständigen Landesamtes können Sie überprüfen, welche Sprachzertifikate anerkannt werden.
  3. Für alle weiteren Informationen zur Erlangung des Zweisprachigkeitsnachweises wenden Sie sich bitte an die Dienststelle für die Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfungen der Autonomen Provinz Bozen.

Bewertungskriterien (110 KB)

Scientific Communicator

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