Swipe

Bewerbungsfrist

06.02.2026, 12 Uhr

Arbeitssitz

Campus Bozen, Stabsstelle Rechtsangelegenheiten

Berufsbild

Einstufung als „Rechtsreferent:in“

Zulassungsvoraussetzungen

Sie haben noch keinen Zweisprachigkeitsnachweis und sind an diesem Auswahlverfahren interessiert? 
Im Abschnitt “Weitere Informationen“ sind verschiedene Möglichkeiten gelistet, wie Sie eine sprachliche Zertifizierung erlangen können, um an unserem Auswahlverfahren teilzunehmen. 

Stellenprofil

Als Teil des Teams der Stabsstelle Rechtsangelegenheiten suchen wir eine motivierte Person mit Kenntnissen im Verwaltungs- und Vertragsrecht, die bereits Berufserfahrung im juristischen Bereich innerhalb von öffentlichen Verwaltungen, Forschungseinrichtungen und/oder in Anwaltskanzleien mit Beratungstätigkeiten für die öffentliche Verwaltung bzw. für komplexe und strukturierte Einrichtungen gesammelt hat und sich durch Präzision und Zielorientierung auszeichnet. In dieser Rolle übernehmen Sie die juristische Betreuung der zentralen Leitungsorgane der unibz, beraten in Rechtsfragen und erarbeiten Verwaltungsakte sowie -maßnahmen.

Der Aufgabenbereich umfasst u.a. 

Was Sie mitbringen sollten

Wir bieten 

So bewerben Sie sich

Bewerbungen werden ausschließlich über das Bewerbungsportal der unibz angenommen.

Bei der Eingabe der Daten ins Online-Portal müssen außerdem folgende Bewerbungsunterlagen hoch-geladen werden:

Der Lebenslauf und das Bewerbungsschreiben müssen mit handschriftlicher Unterschrift direkt auf dem ausgedruckten Dokument versehen sein. Alternativ ist auch die Unterzeichnung mit einer qualifizierten elektronischen Signatur möglich.

Zum Auswahlverfahren werden nur vollständige Bewerbungen zugelassen.

Weitere Informationen

  1. Sie können eine Vorverlegung des Prüfungstermins für den Erwerb des Zweisprachigkeitsnachweises bei der Dienststelle für Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfungen beantragen.
  2. Sie können zu unserem Auswahlverfahren zugelassen werden, auch wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung lediglich die Kenntnis der zweiten Landessprache anhand von einem Sprachzertifikat nachweisen können. Auf den Webseiten des zuständigen Landesamtes können Sie überprüfen, welche Sprachzertifikate anerkannt werden.
  3. Für alle weiteren Informationen zur Erlangung des Zweisprachigkeitsnachweises wenden Sie sich bitte an die Dienststelle für die Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfungen der Autonomen Provinz Bozen.

Bewertungskriterien (108 KB)

Jurist / Juristin für die Stabsstelle Rechtsangelegenheiten

Jurist / Juristin für die Stabsstelle Rechtsangelegenheiten

footer region background