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Bewerbungsfrist

03.07.2026, 12 Uhr

Arbeitssitz

Campus Bozen, Stabsstelle Rechtsangelegenheiten

Arbeitsvertrag und Berufsbild

befristeter Arbeitsvertrag, Einstufung als „Rechtsreferent:in“

Gehalt

Das vorgesehene Gehalt liegt zwischen 39.900 und 63.700 Euro brutto pro Jahr (Vollzeit), abhängig von der angereiften einschlägigen Berufserfahrung. Zusätzlich wird eine Zweisprachigkeitszulage gewährt; für das Niveau C1 beträgt sie 1.148 Euro brutto pro Jahr.

Zulassungsvoraussetzungen

Sie haben noch keinen Zweisprachigkeitsnachweis und sind an diesem Auswahlverfahren interessiert? 
Im Abschnitt “Weitere Informationen“ sind verschiedene Möglichkeiten gelistet, wie Sie eine sprachliche Zertifizierung erlangen können, um an unserem Auswahlverfahren teilzunehmen. 

Stellenprofil

Als Teil des Teams der Stabsstelle Rechtsangelegenheiten suchen wir eine motivierte Person mit Kenntnissen im Verwaltungs- und Vertragsrecht, die idealerweise bereits erste Berufserfahrung im juristischen Bereich gesammelt hat und sich durch Genauigkeit und Zielorientierung auszeichnet. In dieser Rolle übernehmen Sie die juristische Betreuung der administrativen und akademischen Strukturen der unibz, beraten in Rechtsfragen und erarbeiten Verwaltungsakte sowie -maßnahmen, allen voran in deutscher und italienischer Sprache.

Der Aufgabenbereich umfasst u.a.

Was Sie mitbringen sollten

Wir bieten 

So bewerben Sie sich

Bewerbungen werden ausschließlich über das Bewerbungsportal der unibz angenommen.

Bei der Eingabe der Daten ins Online-Portal müssen außerdem folgende Bewerbungsunterlagen hochgeladen werden:

Der Lebenslauf und das Bewerbungsschreiben müssen mit handschriftlicher Unterschrift direkt auf dem ausgedruckten Dokument versehen sein. Alternativ ist auch die Unterzeichnung mit einer qualifizierten elektronischen Signatur möglich.

Zum Auswahlverfahren werden nur vollständige Bewerbungen zugelassen.

Weitere Informationen

  1. Sie können eine Vorverlegung des Prüfungstermins für den Erwerb des Zweisprachigkeitsnachweises bei der Dienststelle für Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfungen beantragen.
  2. Sie können zu unserem Auswahlverfahren zugelassen werden, auch wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung lediglich die Kenntnis der zweiten Landessprache anhand von einem Sprachzertifikat nachweisen können. Auf den Webseiten des zuständigen Landesamtes können Sie überprüfen, welche Sprachzertifikate anerkannt werden.
  3. Für alle weiteren Informationen zur Erlangung des Zweisprachigkeitsnachweises wenden Sie sich bitte an die Dienststelle für die Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfungen der Autonomen Provinz Bozen.

Bewertungskriterien (128 KB)

Jurist / Juristin

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