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Bewerbungsfrist

19.06.2026, 12 Uhr

Arbeitssitz

Campus Bozen Zentrum, Papier- und Buchbindewerkstatt der Fakultät für Design und Künste

Vertrag und Berufsbild

Unbefristeter Arbeitsvertrag, Einstufung als „Techniker:in der Werkstatt I. Ebene“

Zulassungsvoraussetzungen

Sie haben noch keinen Zweisprachigkeitsnachweis und sind an diesem Auswahlverfahren interessiert? 
Im Abschnitt “Weitere Informationen“ sind verschiedene Möglichkeiten gelistet, wie Sie eine sprachliche Zertifizierung erlangen können, um an unserem Auswahlverfahren teilzunehmen. 

Stellenprofil

Die Werkstätten der Fakultät für Design und Künste sind der Ort, in dem die Studierenden ihre Ideen und Projekte umsetzen. Als Leiter:in der Papier- und Buchbindewerkstatt unterstützen Sie sowohl Studierende als auch Forscherinnen und Forscher bei ihren experimentellen Arbeiten und stellen dabei Ihr Fachwissen, Ihre Kenntnisse und Erfahrung zur Verfügung, damit diese ihre Ideen und Projekte realisieren können. Außerdem sind Sie für die Leitung, die Betreuung und den Ausbau der Werkstatt zuständig und planen und halten die werkstattbezogenen Fachkurse für die Studierenden. Gleichzeitig tragen Sie zur Sicherstellung eines sicheren und effizienten Werkstattbetriebs bei.

Der Aufgabenbereich umfasst u.a.

Was Sie mitbringen sollten

Wir bieten 

So bewerben Sie sich

Bewerbungen werden ausschließlich über das Bewerbungsportal der unibz angenommen.

Bei der Eingabe der Daten ins Online-Portal müssen außerdem folgende Bewerbungsunterlagen hochgeladen werden:

Der Lebenslauf und das Bewerbungsschreiben müssen mit handschriftlicher Unterschrift direkt auf dem ausgedruckten Dokument versehen sein. Alternativ ist auch die Unterzeichnung mit einer qualifizierten elektronischen Signatur möglich.

Zum Auswahlverfahren werden nur vollständige Bewerbungen zugelassen.

Weitere Informationen

  1. Sie können eine Vorverlegung des Prüfungstermins für den Erwerb des Zweisprachigkeitsnachweises bei der Dienststelle für Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfungen beantragen.
  2. Sie können zu unserem Auswahlverfahren zugelassen werden, auch wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung lediglich die Kenntnis der zweiten Landessprache anhand von einem Sprachzertifikat nachweisen können. Auf den Webseiten des zuständigen Landesamtes können Sie überprüfen, welche Sprachzertifikate anerkannt werden.
  3. Für alle weiteren Informationen zur Erlangung des Zweisprachigkeitsnachweises wenden Sie sich bitte an die Dienststelle für die Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfungen der Autonomen Provinz Bozen.

Bewertungskriterien (151 KB)

Leiter:in der Papier- und Buchbindewerkstatt

Leiter:in der Papier- und Buchbindewerkstatt

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