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Bewerbungsfrist

30.04.2026, 12 Uhr

Arbeitssitz

Campus Bozen, Servicestelle Einkauf

Vertrag und Berufsbild

unbefristeter Arbeitsvertrag, Einstufung als „Verwaltungsreferent:in“ oder als „Rechtsreferent:in“, vorgesehen für die Übernahme des Auftrags als Einzige:r Projektverantwortliche:r (EPV) für Einkäufe

Zulassungsvoraussetzungen

 

Sie haben noch keinen Zweisprachigkeitsnachweis und sind an diesem Auswahlverfahren interessiert? 
Im Abschnitt “Weitere Informationen“ sind verschiedene Möglichkeiten gelistet, wie Sie eine sprachliche Zertifizierung erlangen können, um an unserem Auswahlverfahren teilzunehmen. 

Stellenprofil

Für die Servicestelle Einkauf suchen wir zwei Personen, die sich um öffentliche Ausschreibungen von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen sowie um alle damit verbundenen Tätigkeiten kümmern. In einer ersten Phase erfolgt die Tätigkeit in enger Zusammenarbeit mit dem derzeitigen EPV, anschließend wird eigenständig die Rolle des EPV übernommen. Die idealen Kandidat:innen verfügen bereits über berufliche Erfahrung im Bereich der Ausschreibungen/öffentlichen Auftragsvergaben und zeichnen sich durch eine genaue und zielorientierte Arbeitsweise aus.

Der Aufgabenbereich umfasst u.a. 

Was Sie mitbringen sollten

Wir bieten 

So bewerben Sie sich

Bewerbungen werden ausschließlich über das Bewerbungsportal der unibz angenommen.

Bei der Eingabe der Daten ins Online-Portal müssen außerdem folgende Bewerbungsunterlagen hoch-geladen werden:

Der Lebenslauf und das Bewerbungsschreiben müssen mit handschriftlicher Unterschrift direkt auf dem ausgedruckten Dokument versehen sein. Alternativ ist auch die Unterzeichnung mit einer qualifizierten elektronischen Signatur möglich.

Zum Auswahlverfahren werden nur vollständige Bewerbungen zugelassen.
Weitere Informationen

  1. Sie können eine Vorverlegung des Prüfungstermins für den Erwerb des Zweisprachigkeitsnachweises bei der Dienststelle für Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfungen beantragen.
  2. Sie können zu unserem Auswahlverfahren zugelassen werden, auch wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung lediglich die Kenntnis der zweiten Landessprache anhand von einem Sprachzertifikat nachweisen können. Auf den Webseiten des zuständigen Landesamtes können Sie überprüfen, welche Sprachzertifikate anerkannt werden.
  3. Für alle weiteren Informationen zur Erlangung des Zweisprachigkeitsnachweises wenden Sie sich bitte an die Dienststelle für die Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfungen der Autonomen Provinz Bozen.

Bewertungskriterien (128 KB)

 

2 Expert:innen für die Servicestelle Einkauf

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