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Sommerpraktika Jahr 2024

Sommerpraktika Jahr 2024

  • Meran
  • Vollzeit
  • befristet
  • Praktikum

Kundmachung

Meran, 29.01.2024

Sommerpraktika Jahr 2024

Es wird bekanntgegeben, dass die
Bezirksgemeinschaft Burggrafenamt Schülerinnen und Schülern, welche eine Oberschule, Fach-, oder
Berufsschule besuchen bzw. welche eine Ausbildung im sozialen Bereich absolvieren, die Möglichkeit
bietet, ein Sommerpraktikum, zu absolvieren, um die berufliche Orientierung und die Berufswahl durch direkte Erfahrung in der Arbeitswelt zu erleichtern.

Die Gesuche müssen innerhalb 28.03.2024 eingereicht werden.

Zugangsvoraussetzungen

Die interessierte Person muss: Schüler/in einer Oberschule sein, die zu einem anerkannten
Maturaabschluss führt, wobei mindestens die zweite Klasse zum Zeitpunkt der Gesuchstellung erfolgreich abgeschlossen sein muss; in Ermangelung von Bewerbungen von Oberschüler/innen können auch Universitätsstudenten/studentinnen berücksichtigt werden;

Zusätzliche Voraussetzungen:

Die interessierte Person:

  • muss das 15. Lebensjahres vollendet haben;
  • darf die Schule oder die Universität vor nicht mehr als 12 Monaten abgeschlossen haben;
  • darf keine Praktika in den Sommermonaten mit einer Gesamtdauer von mehr als zehn Monaten geleistet haben.

Kriterien für die Zuteilung einer Sommerpraktikumsstelle:

Es werden für die Bereiche Verwaltung und Sozialdienste getrennte Rangordnungen erstellt. In den Rangordnungen werden die Bewerber/innen nach der besuchten Klasse gereiht. Dabei werden die Schüler/innen höherer Klassen vor jenen niederer Klassen in die Rangordnung
eingeordnet. Den Schüler/innen der 4. Klasse Oberschule wird der Vorrang gegenüber den anderen Schüler/innen gegeben. Die für das Praktikum erforderlichen persönlichen Voraussetzungen werden in einem Gespräch mit dem Praktikanten/der Praktikanten ermittelt. Im Falle von besonderen Strukturen des Dienstes zugunsten von Personen mit Behinderung und in psychischer Notlage und der Altersheime (Schenna und Tirol) ist das entsprechende Eignungsgespräch mit dem/der Verantwortlichen des Dienstbereiches/der Struktur ausschlaggebend für die Zuweisung der Stelle. Falls die Vorgesetzten der einzelnen Dienste Schüler/innen einer bestimmten Oberschule anfordern, konkurrieren um den entsprechenden Praktikumsplatz nur die Bewerber/innen der jeweiligen Oberschule.

Allgemeine Informationen:

Zeitraum und Dauer:
Die Sommerpraktika können in den Sommermonaten Juni/Juli/August/September absolviert werden. Die
Dauer eines Sommerpraktikums hängt von den einzelnen Strukturen ab (mindestens 3 Wochen). 

Entschädigung:
Die Vergütung der Praktikanten/Praktikantinnenerfolgt in Anlehnung an die Beträge, die das Land für
Ausbildungs- und Orientierungspraktika vorsieht und beträgt 7,00 €/Stunde. (max. 128 Stunden im Monat)

Gesuche:

Die Anfragen um Zuweisung eines Sommerpraktikums sind auf dem vom Dienst für die Personalverwaltung vorgefertigtem Gesuchsformular abzufassen, welches in allen Teilen ordnungsgemäß
auszufüllen und zu unterzeichnen ist. Das in digitaler oder eigenhändiger Form unterschriebene Ansuchen, kann persönlich im Dienst für Personalverwaltung, Otto Huber Straße 13, 39012 Meran abgegeben werden oder mit einer Kopie eines gültgen Personalausweises bis spätestens 16.30 Uhr des 28.03.2024 an die E-Mailadresse info@bzgbga.it geschickt werden. Das Gesuchsformular ist im Dienst für die Personalverwaltung der Bezirksgemeinschaft erhältlich oder auf der Internetseite (www.bzgbga.it) zum Download verfügbar. Für die Praktikanten/Praktikantinnen werden die Bestimmungen des Rahmenabkommens zur Regelung der Sommerpraktika vom 19.03.2015, welches zwischen der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol, den Arbeitgeberverbänden und Gewerkschafts-organisationen Südtirols abgeschlossen wurde, angewandt.

Wie können Sie sich bewerben?

Bitte schicken Sie uns folgende Unterlagen über das Bewerbungsformular zu:

Alle weiteren Informationen können bei der Bezirksgemeinschaft Burggrafenamt, Otto Huber - Straße 13, Meran, eingeholt werden (Tel. 0473 / 205 180).

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