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Zu besetzende Stellen (gemäß Gesetz vom 12. März 1999, Nr. 68)

Bewerbungsfrist

15.05.2026, 12:00 Uhr

Arbeitssitz und Vertrag

Campus Bozen, zunächst befristeter Vertrag in Teilzeit (60%) 

Zulassungsvoraussetzungen

Sie haben noch keinen Zweisprachigkeitsnachweis und sind an diesem Auswahlverfahren interessiert? 
Im Abschnitt “Weitere Informationen“ sind verschiedene Möglichkeiten gelistet, wie Sie eine sprachliche Zertifizierung erlangen können, um an unserem Auswahlverfahren teilzunehmen. 

Stellenprofil

Als stetig wachsende Universität stehen bei uns Integration, Internationalität und Mehrsprachigkeit im Mittelpunkt. Wir suchen zwei Personen der geschützten Kategorien (Gesetz 68/1999), die unterstützende Tätigkeiten in einem Sekretariat oder in der Universitätsbibliothek übernehmen. Sie bringen organisatorische Fähigkeiten, Genauigkeit sowie Teamfähigkeit mit und unterstützen durch Ihre strukturierte Arbeitsweise den operativen Ablauf an der Freien Universität Bozen.

Der Aufgabenbereich im Sekretariat umfasst u.a. die administrative Unterstützung

Der Aufgabenbereich in der Universitätsbibliothek umfasst u.a. 

Was Sie mitbringen sollten

Wir bieten 

So bewerben Sie sich

Bewerbungen werden ausschließlich über das Bewerbungsportal der unibz angenommen.

Bei der Eingabe der Daten ins Online-Portal müssen außerdem folgende Bewerbungsunterlagen hochgeladen werden:

Der Lebenslauf und das Bewerbungsschreiben müssen mit handschriftlicher Unterschrift direkt auf dem ausgedruckten Dokument versehen sein. Alternativ ist auch die Unterzeichnung mit einer qualifizierten elektronischen Signatur möglich.

Zum Auswahlverfahren werden nur vollständige Bewerbungen zugelassen.

Weitere Informationen

  1. Sie können eine Vorverlegung des Prüfungstermins für den Erwerb des Zweisprachigkeitsnachweises bei der Dienststelle für Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfungen beantragen.
  2. Sie können zu unserem Auswahlverfahren zugelassen werden, auch wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung lediglich die Kenntnis der zweiten Landessprache anhand von einem Sprachzertifikat nachweisen können. Auf den Webseiten des zuständigen Landesamtes können Sie überprüfen, welche Sprachzertifikate anerkannt werden.
  3. Für alle weiteren Informationen zur Erlangung des Zweisprachigkeitsnachweises wenden Sie sich bitte an die Dienststelle für die Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfungen der Autonomen Provinz Bozen.

Bewertungskriterien (110 KB)

2 Mitarbeiter:innen, die gem. Gesetz Nr. 68/99 angestellt werden

2 Mitarbeiter:innen, die gem. Gesetz Nr. 68/99 angestellt werden

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