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Funktionär/in der Verwaltung

Funktionär/in der Verwaltung

Kundmachung

Meran, 05.03.2024

Die Bezirksgemeinschaft Burggrafenamt hat den Termin für die Einreichung von Gesuchen zur Eintragung in die Rangordnung für befristete Anstellungen im unten angeführten Berufsbild des derzeit gültigen Stellenplans wiedereröffnet:

Funktionär/in der Verwaltung
(8. Funktionsebene)

deutsche und italienische Sprachgruppe

Termin für die Einreichung der Gesuche:

Montag, 08.04.2024, 12:00 Uhr.

Zugangsvoraussetzungen:

  • Doktorat mit mindestens vierjähriger Studiendauer (Bereich Rechts- oder Wirtschaftswissenschaften)
  • Zweisprachigkeitsnachweis „C1“ (ehemals Niveau „A“)

Interessierte können sich mittels des beiliegenden Gesuchsformulars innerhalb 08.04.2024, 12:00 Uhr in die entsprechende Rangordnung eintragen lassen.

Dem Gesuch ist eine gültige Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung beizulegen (persönlich - im geschlossenen Kuvert). Die Bescheinigung über die Sprachgruppenzugehörigkeit muss beim Landesgericht Bozen angefordert werden. Siehe hierzu den folgenden link: http://www.tribunale.bolzano.it/de/Content/Index/13744

Die zu besetzende Stelle befindet sich im Dienst für Rechtsangelegenheiten und Vertragswesen.

Der Dienstsitz ist in Meran, Otto-Huber-Straße 13.

Der Gesuchsvordruck für die erforderlichen Eigenerklärungen und Ersatzerklärungen ist im Dienst für die Personalverwaltung der Bezirksgemeinschaft erhältlich oder auch auf der Internetseite (www.bzgbga.it) zum Download verfügbar.

Bedingung für die Punktezuweisung laut geltender Personaldienstordnung ist die Vorlage geeigneter einwandfreier Erklärungen. Bestätigungen und Erklärungen, welche ungenaue Angaben enthalten, werden für die Zwecke der Rangordnung nicht berücksichtigt.

Die Rangordnung wird unter Anwendung der Bewertungskriterien laut geltender Personaldienstordnung erstellt.

Anstellung:

Im Sinne des Artikels 30, Absatz 12 der geltenden Personaldienstordnung kann die Bezirksgemeinschaft im Falle der Notwendigkeit einer sofortigen Aufnahme, bei noch nicht genehmigter oder wirksamer Rangordnung, die Aufnahme des/der in der zu genehmigenden Rangliste an erster Stelle stehenden Anwärters/Anwärterin vornehmen. Sollte diese Lösung nicht möglich sein, so kann die Bezirksgemeinschaft in jedem Fall eine geeignete Person aufnehmen, welche ein Gesuch eingereicht hat.

Alle weiteren Informationen können bei der Bezirksgemeinschaft Burggrafenamt, Otto-Huber-Straße 13, Meran, eingeholt werden (Dienst für die Personalverwaltung, Tel. 0473/205120.

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