Willkommen bei der Bilateralen Körperschaft für das Handwerk BKH-EBA
Die wichtigsten Aufgabenbereiche sind:
Verwaltung der Einnahmen und der Beiträge zu Gunsten der ArbeitnehmerInnen und der InhaberInnen, wie z.B. bei Spesen für außerschulische Tätigkeiten der Kinder und Kita/Tagesmütter, für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, für die Erlangung des Meistertitels, für Lehrlinge, für die Erlangung eines Führerscheins, für Arbeitsausfall wegen langwährender Krankheiten, Betriebsaltersprämie, Bestattungsgeld u.a.m.
Verwaltung der der Lohnausgleichskasse des Handwerks (FSBA)
Finanzierung der Bilateralen Körperschaft für die Sicherheit am Arbeitsplatz BKSH und der territorialen Sicherheitssprecher (die Vertreter der Arbeitnehmer für die Arbeitssicherheit)
Förderung von Initiativen zu Gunsten des Handwerks und der beruflichen Ausbildung im Handwerk
Die BKH teilt den Betriebssitz mit einer anderen wichtigen Körperschaft, die von den Sozialpartnern gegründet und verwaltet wird, und zwar mit dem Südtiroler Sanitätsfonds, der Beiträge für die ArbeitnehmerInnen im Gesundheitsbereich vorsieht.