Kleidervorschriften am Arbeitsplatz
Die richtige Kleidung am Arbeitsplatz ist wichtig und darf nicht vernachlässigt werden. Für den guten Gesamteindruck sollten Bewerber:innen, aber auch bestehende Mitarbeiter:innen einiges an Dresscodes beachten. Immerhin ist die gesamte Besatzung eines Unternehmens dafür verantwortlich, mit welchem Bild die Marke nach außen transportiert wird. Das beginnt bei der Kleidung und endet bei der freundlichen Kommunikation. Bei welchen Dingen wir uns an Vorschriften halten müssen und bei welchen wir freie Kleiderwahl haben, fasste südtirolerjobs.it in einem informativen Beitrag zusammen.

"Kleider machen Leute" - auch am Arbeitsplatz
Dieses Sprichwort hat einen wahren Kern, tragen denn deine Kleider zum ersten Eindruck bei und sind Teil deiner Persönlichkeit. Trotz deiner Individualität und des eigenen Stils sollte man im beruflichen Umfeld einige Regeln beachten, um nicht als unpassend gekleidet aufzufallen. Gerade in professionellen oder gehobenen Berufen sollte nicht in Jeans und T-Shirt zur Arbeit gekommen werden. Immerhin soll ein professioneller Eindruck hinterlassen werden, welcher die Kunden oder zukünftigen ArbeitgeberInnen begeistern soll. Neben der Kleidung am Arbeitsplatz sind aber auch Haare, Fingernägel, Schmuck und Make-Up zu beachten.
Darf der Arbeitgeber die komplette Kleidung am Arbeitsplatz vorgeben?
Im Grunde darf ein Arbeitgeber keinen Einfluss auf die Kleidung am Arbeitsplatz nehmen, solange die Arbeitsleistung nicht eingeschränkt ist. Die Form und der Umfang der Arbeit hängt von der konkreten Position des Arbeitnehmers ab. Beispielsweise dürfen Kfz-Mechaniker keinen Schmuck tragen, da dieser zu Verletzungen führen könnte. Mitarbeiter einer Bank müssen dagegen einen seriösen Eindruck machen und sollten eher konservativ gekleidet und gestylt sein.
Die konkreten Vorschriften
Die Vorschriften der Kleidung am Arbeitsplatz sind recht unterschiedlich und können bei der Unterwäsche beginnen. Der Arbeitgeber darf nur Vorschriften zur Unterwäsche machen, wenn die darüber getragene Berufsbekleidung dadurch beeinflusst wird. Darüber hinaus kann der Arbeitgeber verlangen, dass die Unterwäsche nicht durch zu durchsichtige Oberbekleidung zu sehen sein darf. Dementsprechend darf die Unterwäsche nur dann vorgeschrieben werden, wenn sie unter einem Oberteil deutlich zu sehen wäre. Bei der Oberbekleidung gelten ähnliche Regelungen. Die Kleidung am Arbeitsplatz muss für die eigene Position passend sein. Konkrete Anweisungen zur Anzug- oder Hemdfarbe sind dagegen unerwünscht, können aber als Empfehlung ausgesprochen werden. Selbstverständlich gibt es einige Ausnahmen. Ein gutes Beispiel sind die weißen Farben der Krankenhausmitarbeiter. Ebenso können ein Dirndl im Hofbräuhaus oder eine Uniform im Dienstleistungsbereich vorgeschrieben werden. Schmuck und Piercings zählen zur Kleidung am Arbeitsplatz und dürfen nur getragen werden, wenn keine Gefährdung von ihnen ausgeht. Zu viele Piercings oder großflächige Tattoos können in diversen Branchen zu Problemen führen.
Richtige Kleidung beim Vorstellungsgespräch
Bei Vorstellungsgesprächen ist es ratsam, sich so zu kleiden, wie man später, wenn man den Arbeitsplatz bekommen hat, zur Arbeit kommen würde. Ist man sich unsicher, kann man auch die Fotos auf der Unternehmenshomepage nach Hinweisen zum angemessenen Kleidungsstil (Fotos) durchforsten oder, falls dies möglich ist, persönlich vorbei kommen und die MitarbeiterInnen und ihren Style kennen lernen. Natürlich ist dies nur in einigen Branchen, wie beispielsweise dem Handel oder in der Gastronomie möglich.
Tipp: Überlege dir im Vorfeld, was du zum Bewerbungsgespräch anziehen möchtest und bereite dein Outfit vor. Denk dabei auch an Reservestrumpfhosen oder die passenden Schuhe auf bei schlechtem Wetter. Wichtig ist auch, dass du dich in der Kleidung wohlfühlst, denn nur dann kannst du beim Bewerbungsgespräch authentisch und selbstsicher überzeugen.
Alles Gute bei der richtigen Outfitwahl für Beruf und Vorstellungsgespräch wünscht das Team von südtirolerjobs.it!