Für die Stellen gelten folgende Voraussetzungen:
- abgeschlossenes Theologiestudium
- Nachweis der Zwei- bzw. Dreisprachigkeit (C1 oder B2)
- Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung
- wenigstens ein einmonatiges, begleitetes Krankenhausseelsorge-Praktikum
- Praxiserfahrung in der Pastoral (Pfarrseelsorge, Religionsunterricht o.a.)
- evtl. weitere einschlägige Zeugnisse und Dokumente
- Bereitschaft, sich fachspezifisch weiterzubilden
- Freude an der Arbeit und eine gute spirituelle Grundlage
- Teamfähigkeit, Selbständigkeit und Eigeninitiative
Die Anstellung erfolgt gemäß LG: Beschluss der Landesregierung Nr. 663/92, vom 17.02.92